Pollenflugdaten auch für Private Wetterunternehmen

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht von Freitag, 8. Oktober 2010
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Ende August fand ein Gespräch zwischen dem Verband und der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) statt. Danach besteht eine vertragliche Regelung zwischen dem DWD und dem PID, welche dem DWD die unentgeltlichen Exklusivrechte an den gemessenen Pollenflugdaten zusichert. Der Verband strebt ein Zugangsrecht zu diesen Daten an. Dafür sprechen auch die Regelungen des IFG, wonach die PID eine öffentliche Stelle darstellt aufgrund der Beteiligung des DWD im Vorstand und Beirat der Stiftung. Die Vereinbarung zwischen dem DWD und dem PID hebelt dieses Zugangsrecht nicht aus. Für eine Exklusivität gibt es keine zwingenden Gründe. Mitte Oktober findet ein Gespräch zwischen dem DWD und der PID statt, welches diese Exklusivrechte thematisieren wird.


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