In einer Gesprächsrunde im Dezember 2010 einigten sich Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), des DWD, und des VDW e.V. auf eine Zusammenarbeit zur Lösung der bestehenden Schwierigkeiten im Wettbewerb des Wettermarktes. Ab Februar 2011 werden Vertreter des DWD und des Verbandes in einer Arbeitsgruppe Konflikte besprechen und nach einer klaren Definition für die Grenze in den Arbeitsbereichen auf dem Wettermarkt zwischen den Privaten und dem DWD suchen. Bis zur Sommerpause des Parlamentes soll ein Ergebnis vorliegen, das von beiden Seiten getragen wird. Gesetzliche Änderungen sind derzeit nicht geplant, dem Ministerium ist daran gelegen, dass der DWD bei seiner Aufgabenerfüllung den Markt nicht beeinträchtigt.
Im letzten Schriftverkehr zwischen dem Verband und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ist wiederholt eine Handlungspflicht durch die Fachaufsichtbehörde des DWD abgewiesen worden. Das BMVBS geht weiterhin davon aus, dass die Ausweitung der unentgeltlichen Angebote unter der Bezeichnung Grundversorgung dem DWD-Gesetz entsprechen. Nach Äußerungen des BMVBS gegenüber dem Wissenschaftsrat (Umsetzung der Empfehlungen aus der zurückliegenden Evaluation Deutscher Wetterdienst (DWD), Offenbach, 13.11.2009, Seite 12) sind weitere Angebote geplant. Zwar empfiehlt auch der Wissenschaftsrat (a.a.O. Seite 10): „Der Rückzug vom Markt solle unter sorgfältiger Berücksichtigung der wettbewerbspolitischen und –rechtlichen Anforderungen revidiert werden.“ Doch scheint diese Empfehlung zu lasch gehandhabt worden sein, denn immer mehr Bereiche des Wettermarktes werden als Absatzmöglichkeit eingeschränkt bzw. kommen zum Erliegen.
Für uns als Mitstreiter am Wettermarkt ist diese Ausweitung unüberschaubar und unberechenbar. Auf einer solchen Basis können keine Innovationen zu realistischen Preisen seitens der privaten Anbieter gestartet werden. Als Argument führt das BMVBS an, dass eine Reduzierung der unentgeltlichen Angebote mit der Aufgabe der Daseinsvorsorge unvereinbar wäre. Dem steht entgegen, dass die Daseinsvorsorge nur fordert, dass ein Angebot vorgehalten werden muss, welches erschwinglich ist und nicht zwingend unentgeltlich. Ein Angebot, was der Verbraucher sich leisten kann und nicht eines, welches er geschenkt bekommt. Medikamente, Brot, Sporteinrichtungen etc. sind auch nicht umsonst.
Auf unser Angebot zur Mitarbeit an der geplanten Gesetzesänderung des DWD-Gesetzes ging das Ministerium nicht ein. Wir halten es jedoch für dringend erforderlich, dass bei der Erarbeitung der Neufassung die verschiedenen Interessen gesammelt und ins Gleichgewicht gebracht werden, um zukünftig sowohl dem Wachstum und der Beständigkeit des Marktes als auch dem Schutz des Bundeshaushalts zu dienen.
Der Deutsche Wetterdienst vertritt die Auffassung, dass er kaum noch kommerziell tätig ist. Allerdings ist er auch weiterhin auf zahlreichen Messen präsent und bietet seine Dienstleistungen im Wettbewerb zu privaten Wetterdiensten an. Der VDW hat daher beim DWD nachgefragt, welche Kosten dafür am Beispiel der e-world entstehen. Dort hat er unter anderem auch das Wetter in der Messezeitung gestaltet.
Wann wird eine Behörde wirtschaftlich tätig und zum Wettbewerber auf dem privaten Markt? Dieser Frage sind wir mit einem Gutachten zum Thema “Der DWD im Wettbewerb mit den privaten Wetterdienstleistern” nachgegangen.
Dabei wird die momentan vorliegendende Verzahnung hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten im DWD untersucht. Auf der einen Seite unterhält der DWD im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages ein meteorologisches Messnetz und diese Daten werden auch von den privaten Wetterdiensten genutzt. Gleichzeitig verarbeitet der DWD aber diese Basisdaten weiter und stellt daraus abgeleitete Leistungen Interessenten zu Verfügung. Diese Wertschöpfungsstufen werden im Wesentlichen auch von den privaten Wetterdiensten abgedeckt. Daher ist bei jeder Spezialdienstleistung des DWD grundsätzlich erstmal von einem Markteingriff auszugehen, selbst und gerade wenn diese Leistung kostenfrei abgegeben wird.
In dem Gutachten kommt unsere Mitarbeiterin Sylvia Schuppan zum Fazit:
Nach allen Ausführungen funktioniert die wirtschaftliche Teilnahme am Wettbewerb seitens des DWD, sofern sie denn überhaupt politisch gewollt und volkswirtschaftlich sinnvoll ist, nur mittels einer sauberen Trennung zwischen dem am Markt tätigen Teil des DWD und dem Daten erfassenden Teil des DWD, also einer Trennung von Dienstleistungen und Infrastruktur.
Nur mittels einer solchen Trennung oder durch die Beschränkung des DWD auf seine gesetzlichen, hoheitlichen Aufgaben, ist es möglich, dass tragfähige Preise erzielt werden und dass der Wettermarkt bestehen bleibt oder sogar aktiviert wird. In jedem Fall ist das Bundesministerium verpflichtet, Marktverzerrungen durch eine Anstalt des Öffentlichen Rechts zu unterlassen.