PRESSEMITTEILUNG
Verband der Deutschen Wetterdienstleister VDW sieht den fairen Wettbewerb bedroht, eine gesamte Branche und damit viele Arbeitsplätze in Gefahr
Donnerstag, 1. Dezember 2016 – Der Deutsche Wetterdienst DWD bietet seit Juni 2015 eine kosten- und werbefreie Full-Service-Wetter-App für die Allgemeinheit an und weitet seine entgeltfreien Leistungen für die Allgemeinheit sowie für Bund, Länder und Gemeinden mit Steuergeldern kontinuierlich aus. Dagegen wenden sich Mitglieder des Verbands privater Wetterdienstleister VDW vor Gericht.
Schließlich müssen sie mit ihren Leistungen Umsatz generieren und zudem auch noch Roh-Datenmaterial vom DWD kaufen. Die Geschäftspraktiken des staatlichen DWD verstoßen damit gegen geltendes Wettbewerbsrecht. Offenbar um weitere Auseinandersetzungen zu umgehen, soll daher das DWD-Gesetz nun im Eiltempo geändert werden. „Für die privaten Wetterdienstleister eine Katastrophe“, so Verbandschef Dennis Schulze.
Das neue Gesetz des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt (CSU), soll dem staatlichen und aus Steuergeldern finanzierten Deutschen Wetterdienst (DWD) die rechtliche Grundlage dafür bieten, sämtliche Wetterdienstleistungen in Deutschland kostenlos zur Verfügung zu stellen.
„Allein bei den Leistungen für die Gemeinden stehen rund 10 Millionen Euro Umsatz auf dem Spiel und mindestens 100 Arbeitsplätze“, so Schulze weiter. Der Verband, der 90 Prozent der privaten Wetterdienstanbieter repräsentiert, forderte Verkehrsminister Dobrindt daher schriftlich auf, geltende Regelungen zu wahren und bittet dringend um eine Anhörung vor der Verabschiedung der Gesetzesänderung. „Der DWD kopiert die Dienstleistungen der privaten Wetterdienste und wirft sie ohne Gegenleistung auf den Markt“ kritisiert VDW-Vorstandsmitglied Joachim Klaßen.
„Der Gesetzgeber zerstört ohne Not einen funktionierenden Markt mit funktionierenden Unternehmen und gefährdet damit eine gesamte Branche“, so VDW-Vorstandmitglied Norman Gabler. „Die Novellierung des DWD-Gesetzes führt zu einer Rechtsunsicherheit, welche Investitionen nahezu unmöglich macht und damit einen innovativen digitalen Wirtschaftszweig massiv beschädigt“ konstatiert Christoph Kreuzer, Geschäftsführer des zur ProSiebenSat.1-Gruppe gehörenden Wetterdienstleisters wetter.com.
Kontakt und weitere Informationen:
mail: vorstand@wetterverband.de
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Dennis Schulze (Meteo Group): 030/60 09 80
Frank Böttcher (Institut für Wetter und Klimakommunikation IWK): 040/80 90 81 244
Norman Gabler (Q.met GmbH): 0611/89 05 25 0
Dr. Joachim Klaßen (WetterOnline GmbH): 0228/55 93 78 3
Pressemitteilung: pm_vdw
Positionspapier des VDW: dwd-gesetzesnovelle
Gutachten: verfassungsrechtliche-thesen-dwdg-novelle