Das Landgericht Bonn hat in seinem Urteil am 15. November 2017 (Az. 16 O 21/16) der Klage des VDW-Mitglieds WetterOnline GmbH stattgegeben und die kostenlose Abgabe der DWD Wetter App „WarnWetter“ für wettbewerbswidrig erklärt.
Der Verband Deutscher Wetterdienstleister begrüßt dieses Urteil. Es unterstreicht das Ziel der Gesetzgebung im Gesetz über den Deutschen Wetterdienst von 1997 aber auch in der Änderung von 2017, dass in der Koexistenz zwischen staatlichem und privaten Wetterdiensten eine Wettbewerbsverzerrung durch staatlich subventionierte Dienstleistungen verhindert werden muss. Um dies sicherzustellen, ist im Gesetz klar festgelegt, dass der DWD für seine Leistungen eine Vergütung zu verlangen hat, und die Ausnahmen sind unter anderem auf Warnungen für die Allgemeinheit begrenzt.
Der VDW unterstreicht ausdrücklich, dass Warnungen der Bevölkerung vor gefährlichen Wetterereignissen weiterhin kostenfrei bleiben sollen und auch eine Verteilung über eine App durch den DWD möglich ist. Mit der aktuellen Version der „WarnWetter“ App schießt der DWD aber weit über dieses Ziel hinaus und gefährdet damit signifikante Investitionen, die private Wetterdienste in die Entwicklung und Erschließung des Marktes für mobile Wetterdienstleistungen gesteckt haben und tagtäglich für den Betrieb aufbringen.
Gegen das Urteil kann der DWD innerhalb eines Monats Berufung einlegen.