Stellungnahme zur Änderung des DWD Gesetzes im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Bundestag

Zur Öffentlichen Anhörung am 26. April 2017 zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst hat der Verband Deutscher Wetterdienstleister e.V. auch eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme eingereicht. Die Kernpunkte haben wir in einer Zusammenfassung hervorgehoben:

Der VDW anerkennt ausdrücklich die erklärte Zielsetzung des Gesetzentwurfs, den Zugang zu und die Nutzung von meteorologischen Geodaten für Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft zu vereinfachen, um den Mehrwert aus der Nutzung dieser Daten durch den privatwirtschaftlichen Sektor zu vergrößern und um verbesserte Möglichkeiten der Weiterverwendung der Daten für privatwirtschaftliche Nutzer jeglicher Art und insbesondere Start-up-Unternehmen zu schaffen. Dies ist ebenso im Sinne des VDW wie die kostenfreie Herausgabe von amtlichen Warnungen durch den DWD, mit denen die Allgemeinheit auf drohende Gefahren hingewiesen wird. Die geplante Gesetzesänderung verfehlt diese Ziele indes und würde, so sie denn wie geplant umgesetzt wird,

  • massiven ordnungspolitischen Bedenken begegnen, weil die bezweckte unbegrenzte Möglichkeit des entgeltfreien Anbietens meteorologischer Leistungen durch den DWD als steuerfinanzierte Behörde eine Wettbewerbsverzerrung und damit einhergehend eine erhebliche Gefahr für die Existenz privater Anbieter gleicher und ähnlicher Leistungen und damit für bestehende Arbeitsplätze bewirkt;
  • dem DWD in deshalb verfassungswidriger Weise gestatten, in funktionierende Märkte für meteorologische Dienstleistungen, die seit Langem erfolgreich von Privaten erbracht werden, einzugreifen;
  • die Digitale Agenda weder tatsächlich noch rechtstechnisch umsetzen, weil es sich in Wahrheit nur um eine „Kann“-Regelung handelt, die Umfang, Zeitpunkt und Qualität der vom DWD anzudienenden meteorologischen Daten in das Belieben dieser Behörde stellt;
  • gleich mehrere Verstöße gegen Unionsrecht darstellen, weil eine notwendige Notifizierung bei der EU-Kommission unterblieben ist und mit der Ausweitung entgeltfreier, aber steuerfinanzierter Leistungen des DWD europäische Grundfreiheiten wie insbesondere die Dienstleistungsfreiheit verletzt werden;
  • mehr Unklarheiten schaffen als beseitigen, weil im dann geänderten DWDG eine Vielzahl ähnlicher, voneinander nicht abgrenzbarer Begriffe verwendet würde, die nicht bzw. widersprüchlich definiert sind.

Die geplante Gesetzesänderung ist zur Erreichung dieser Ziele zudem überflüssig und unsinnig, weil

  • das, was bezweckt wird – die kostenfreie Bereitstellung und Andienung der Daten des DWD zur
    Umsetzung der Open Data-Strategie – schon jetzt geltendes Recht ist; und
  • das Mittel zur Erreichung dieses Zwecks – die Nutzung der Geodateninfrastruktur – völlig ungeeignet ist zur Zweckerreichung.

Hier dokumentieren wir die gesamte Stellungnahme zum Download.