Zur geplanten Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Referentenentwurf BMVI vom 17.11.2016
Der DWD bietet seit Juni 2015 eine kosten- und werbefreie Full-Service-Wetter-App für die Allgemeinheit an und weitet auch im Übrigen seine entgeltfreien Leistungen für die Allgemeinheit, sowie für Bund, Länder und Gemeinden immer weiter aus. Dies geschieht ausnahmslos steuerfinanziert, wobei schon im Haushalt des DWD für 2015 Ausgaben in Höhe von Euro 310 Mio. Einnahmen von gerade einmal Euro 50 Mio. gegenüberstanden. Hiergegen wenden sich die Verbandsmitglieder vor Gericht.
Sie bieten nämlich entsprechende Wettbewerbsprodukte viel länger als der DWD für die Allgemeinheit an, können dies jedoch nur werbefinanziert oder gegen Entgelt tun. Zudem müssen sie für eigene Leistungen viele Wetter-Rohdaten kostenpflichtig vom DWD beziehen.
Die derzeitige Rechtslage verbietet (selbst nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI) aus gutem Grund dem DWD eine entgeltfreie Abgabe von Leistungen an die Allgemeinheit. Um das zu ändern und in den laufenden Rechtsstreitigkeiten mit Mitgliedern des VDW zu obsiegen, soll nun kurzfristig das DWDG geändert werden. Das bislang wettbewerbswidrige Tun des DWD soll nachträglich legalisiert werden. Das BMVI möchte sich im Ergebnis ein wettbewerbsrechtlich nur mehr schwer angreifbares Handeln des DWD mit einer verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen Gesetzesnovelle erkaufen.
Details dazu finden Sie in diesem Positionspapier:
dwd-gesetzesnovelle